§ 37b EStG findet auch auf Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer im Wert zwischen 10 € und 35 € Anwendung.
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 20.09.2011 die Klage gegen die Anwendung des § 37b EstG bei Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer im Wert zwischen 10 € und 35 € Anwendung als unbegründet abgelehnt.
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