STEUERBERATUNG > VORSTEUERVERGÜTUNG
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Für Unternehmer, welche in Deutschland tätig werden:
Wenn Sie aus Deutschland Lieferungen oder Leistungen beziehen und Rechnungen mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer erhalten, besteht über das sogenannte Vorsteuervergütungsverfahren die Möglichkeit, die deutsche Umsatzsteuer (19%) erstattet zu bekommen, auch wenn Sie in Deutschland keine Betriebsstätte unterhalten oder dort keine Umsätze erwirtschaften. Seit mehreren Jahren erstellen wir regelmäßig diese Anträge für polnische Unternehmen und können daher eine große praktische Erfahrung auf diesem Gebiet nachweisen.
Kontakt
Für Fragen nehmen Sie mit uns Kontakt per E-Mail vorsteuerverguetung@gob-stbg.de auf.




