STEUERBERATUNG > LANDWIRTSCHAFT
Im Steuerrecht gibt es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine Vielzahl von Besonderheiten und spezielle Vorschriften,
die bei der Buchführung und der Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen.
Steuerberatungsgesellschaften, in denen Steuerbe- rater über besondere Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen, können die geschützte
Bezeichnung Landwirtschaftliche Buchstelle führen.
Der Sachkundennachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht,
des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.
>>Unsere Leistungen
- Buchführung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung)
und § 4 Abs. 3 EStG (Überschussrechnung) und Steuererklärungen
- Steuerberatung bei Veränderung der Unternehmensstruktur:
a. Betriebsbeteiligungen/ -erweiterungen
b. Kooperationen
c. Gesellschaftsgründungen
- Erarbeitung von Strategien: Die Umsetzung der einzelnen Komponenten kann mit einem kompe- tenten Spezialisten
Ihrer Wahl erfolgen
- Beratung bei Generationswechsel
- Investitionsplanung, Wirtschaftlichkeitsberechnung:
a. Stallbau, Immobilien
b. Regenerative Energie
c. Beteiligungen
>>Unsere Kompetenzen
Die GOB Steuerberatungsgesellschaft mbH berät schon seit Jahren zahl- reiche land- und forstwirtschaftliche Mandanten.
Zu unserer Gesellschaft gehören qualifizierte Mitarbeiter mit langjähriger Praxiserfahrung und umfang- reichen Branchenkenntnissen,
die Sie gern und kompetent auf diesem Spe- zialgebiet beraten.
>>Frau Dr. agr. Marlies Freist, langjährig in der
GOB Steuerberatungsgesell- schaft mbH als Steuerberaterin und mit Wirkung ab dem 1.1.2008 auch
als Geschäftsführerin für die Gesellschaft tätig, sowie Frau >>Adelheid Giering wurde die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung
Landwirtschaftliche Buch- stelle als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu führen.
Folgende Niederlassungen führen den Titel Landwirtschaftliche Buchstelle: