STEUERBERATUNG > LANDWIRTSCHAFT

Im Steuerrecht gibt es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine Vielzahl von Besonderheiten und spezielle Vorschriften, die bei der Buchführung und der Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen. Steuerberatungsgesellschaften, in denen Steuerbe- rater über besondere Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen, können die geschützte Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ führen.

Der Sachkundennachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.

>>Unsere Leistungen

>>Unsere Kompetenzen

Kontakt

Für Fragen nehmen Sie mit uns Kontakt per E-Mail >>landwirtschaft@gob-stbg.de auf.

 

SUBSTANZ SICHERN
 ERTRAG STEIGERN

 

 

Suchfunktion