STEUERBERATUNG > ABSCHLUSSERSTELLUNG

Mit der Jahresabschlusserstellung erfolgt der rechnerische Abschluss des Geschäftsjahres. Neben der Informationsfunktion hat der Jahresabschluss eine Zahlungsbemessungsfunktion (z.B. für die Verteilung des Ergebnisses und für die Besteuerung). Der Jahresabschluss richtet sich an mehrere Interessenten (z.B. Geschäftsinhaber/Gesellschafter, Banken und Investoren, Lieferanten und Kunden sowie das Finanzamt).

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Für Fragen nehmen Sie mit uns Kontakt per E-Mail >>abschlusserstellung@gob-stbg.de auf.

 

 

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