STEUERBERATUNG > ABSCHLUSSERSTELLUNG
Mit der Jahresabschlusserstellung erfolgt der rechnerische Abschluss des Geschäftsjahres. Neben der Informationsfunktion hat der
Jahresabschluss eine Zahlungsbemessungsfunktion (z.B. für die Verteilung des Ergebnisses und für die Besteuerung). Der
Jahresabschluss richtet sich an mehrere Interessenten (z.B. Geschäftsinhaber/Gesellschafter, Banken und Investoren, Lieferanten
und Kunden sowie das Finanzamt).
>>Unsere Leistungen
- Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler, vermögensverwaltende Gesellschaften, Land- und Forstwirte und kleinere Gewerbetreibende,
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Unternehmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Buchführung unterliegen oder freiwillig Bücher führen,
- Zusätzlich zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Anhang (ggf. Lagebericht) für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, deren Komplementäre ausschließlich Kapitalgesellschaften sind.
Bei der Abschlusserstellung werden selbstverständlich branchenübliche Besonderheiten (zum Beispiel abweichende Wirtschaftsjahre) beachtet sowie Publizitätspflichten (Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger) erfüllt.
>>Zusätzliche Dienste
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus werden folgende Zusatzleistungen angeboten:
- Anfertigung von Erstellungsberichten,
- Aufbereitung des Zahlenwerks (Kennzahlenanalysen, Branchenvergleiche und Grafiken) in einer Jahresabschlusspräsentation,
- Plausibilitätsbeurteilungen.
>>Unsere Kompetenzen
Für allgemeine Problemstellungen stehen Ihnen Ansprechpartner in allen Niederlassungen zur Ver- fügung.
Bei besonderen Problemstellungen können Spezialisten aus anderen Zweigniederlassungen hinzugezogen werden.